Allgemeine Geschäftsbedingungen der ventadrinks GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der ventadrinks GmbH (im Folgenden „ventadrinks“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Entgegenstehenden oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, es sei denn die ventadrinks hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut vereinbart oder gesondert vorgelegt werden. Spätestens mit Entgegennahme der Dienstleistung/Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der ventadrinks sind hinsichtlich Menge, Preis und Abhol- oder Lieferzeiten freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der ventadrinks oder durch die Ausführung der Dienstleistung zustande.
3. Leistungen
Der Verleih von Ausschank- und Kühlanhängern sowie von Ausschankequipment erfolgt gemäß der spezifischen Vereinbarung der Reservierungsbestätigung. Die ventadrinks bietet darüber hinaus Speditionsdienstleistungen an, die die Lagerung, Verladung und Organisation mit Durchführung des Transportes von Voll- und Leergut beinhaltet.
Die ventadrinks behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen im Sinne der Qualität der Produkte, des Equipments und des Auftraggebers zu verändern.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Einkauf, Miete, Reinigung und Verlust der Waren sowie der Verleihprodukte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der ventadrinks. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig.
Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der ventadrinks. Es gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsregelungen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist die ventadrinks berechtigt die Geschäftsbeziehung ausschließlich unter Verwendung eines Sepa-Lastschriftverfahrens aufrechtzuerhalten.
5. Haftung
Für Schäden, die während des Mietzeitraumes oder ohne Verschulden der ventadrinks am Eigentum der ventadrinks entstehen, haftet der Auftraggeber. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die ventadrinks nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die ventadrinks haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Die Höhe der Haftung auf Ersatz des Schadens ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
6. Pflichten des Auftraggebers
Im Falle einer Speditionsdienstleistung muss der Auftraggeber die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise vereinbartes Zeitfenster, vorhandener Ansprechpartner, ausreichend Rangier- und Verladekapazitäten, gewährleisten. Etwaige Verzögerungen über die vereinbarte Dauer hinaus gilt es zu vermeiden und können bei wiederholter Nichteinhaltung zur Absage der Dienstleistung führen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Ausschank-/Kühlanhänger und/oder Leihgegenstände bei Abholung oder Lieferung auf Schäden zu prüfen. Beanstandungen und Mängel sind unverzüglich anzumelden.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die erforderliche Genehmigung zum Ausschank von Bier durch das Ausschankequipments der ventadrinks vorliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Anhänger und/oder Gegenstände in technisch und optisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Die ventadrinks behält sich das Recht vor, bei der Reinigung der Mietgegenstände festgestellte Mängel nachträglich anzuzeigen, sofern diese einen übermäßigen Aufwand in Reinigung oder Ersatz bedeuten.
Mit der Miete der Ausschank- und Kühlanhänger sowie des Ausschankequipments verpflichtet sich der Auftraggeber die im Angebot befindlichen Produkte der ventadrinks auszuschenken. Der Auftraggeber darf neben den angebotenen Produkten keine anderen Biermarken beziehungsweise Biermischgetränke für die Nutzung der Ausschank-/Kühlanhänger und des Ausschankequipments beziehen und ausschenken. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadenersatz von 250,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Dies gilt nicht, wenn das Ausschankequipment ohne zugehörige Ware angeboten wird.
7. Stornierungsbedingungen
Reservierungen von Eventequipment können bis zu 5 Werktage vor dem Abholtermin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen behält sich die ventadrinks das Recht vor eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Mietgebühr anzuberaumen. Säumnisgebühren entstehen dem Auftraggeber ab dem 7. Tag der Leihfristüberschreitung, danach wird jede weitere Woche mit dem laut aktueller Preisliste gültigen Preis für Miete und Reinigung berechnet.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag zur Spedition bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zustelltermin kostenfrei zu stornieren. Die stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zustelltermin erfolgt, behält sich die ventadrinks das Recht vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu erheben.
Sollte der Auftraggeber die Ware am vereinbarten Liefertermin nicht annehmen können, wird der volle Preis für die vereinbarte Dienstleistung fällig. Änderungen des Auftrags (z. B. Änderung des Abhol- oder Liefertermins) sind bis zu 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Änderungen müssen ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.
8. Rückgaben
Die ventadrinks behält sich vor, Vollgutrückgaben mit 20 Prozent des Nettopreises, mindestens jedoch mit € 3,00 je Versandeinheit, zu belasten. Rückgaben sind nur nach Anmeldung möglich. Für die Gutschrift ist ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum die Voraussetzung. Leerfahrten können mit entsprechenden Logistikpauschalen berechnet werden.
9. Datenschutz
Die ventadrinks verpflichtet sich die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden. Der Auftraggeber willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten innerhalb der Unternehmensgruppe ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
10. Schlussbestimmungen
Wiederholt geübte Nachsicht in Bezug auf Verletzung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers gewährt keinerlei Rechte und bedeutet keinerlei Duldung von zukünftigen Verstößen und keine stillschweigende Abänderung der vorgenannten Bedingungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand – sofern der Auftraggeber eine juristische Person ist – ist der Geschäftssitz der ventadrinks in Langenfeld. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Langenfeld, März 2026